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Rahmenbedingungen

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Erstgespräch

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Zum gegenseitigen Kennenlernen biete ich ein kostenloses Erstgespräch an.

Hier können Sie mir Ihre Anliegen schildern und ich erläutere Ihnen gerne die Rahmenbedingungen meiner Arbeit.

Da der Beziehungsaspekt in meiner psychotherapeutischen Arbeit besonders wichtig ist, dient das Erstgespräch auch dazu, abzuschätzen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Sie ist die Grundlage für einen fruchtbaren psychotherapeutischen Prozess.

Nach dem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten wollen, ich muss abschätzen, ob ich für Ihr Anliegen die Richtige bin. 

Um nicht unmittelbar nach dem Erstgespräch entscheiden zu müssen und ein wenig Bedenkzeit zu haben, vereinbaren wir nach ein paar Tagen telefonisch unsere weitere Vorgangsweise.

Verschwiegenheitspflicht

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Die Verschwiegenheitspflicht ist eine zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie. Somit bin ich verpflichtet, keine Inhalte der Psychotherapie nach außen weiter zu geben. Darunter fällt auch die Tatsache, dass Sie sich überhaupt in Psychotherapie befinden. Diese Schweigepflicht ist daher strenger als z.B. die ärztliche, was dem besonderen Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit in der Psychotherapie geschuldet ist.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

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Ich bin seit 2022 Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision. Das bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung befinde. In diesem bin verpflichtet, mich in meiner psychotherapeutischen Arbeit von erfahrenen Lehrtherapeut*innen begleiten und unterstützen zu lassen. Dadurch profitieren Sie von einer weiteren psychotherapeutischen Expertise . Die Verschwiegenheitspflicht wird selbstverständlich auch hier gewahrt.

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ist es mir nicht möglich mit der Krankenkassa abzurechnen.

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Dauer, Frequenz und Kosten

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Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und sollte möglichst regelmäßig einmal in der Woche stattfinden. Die regelmäßige Frequenz ist notwendig, um einen verlässlichen therapeutischen Rahmen zu schaffen, in dem Sicherheit und Vertrauen entstehen können. Damit schaffen wir Basis für sinnvolles therapeutisches Arbeiten. In manchen Fällen könne auch zwei Sitzung pro Woche, zumindest über Phasen, sinnvoll sein.

Da ich meine Termine planen muss, bitte ich Sie um eine zeitgerechte Absage von Terminen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin, muss ich die Stunde in Rechnung stellen.

Auch ich bemühe mich, Sie zeitgerecht zu informieren, wenn eine Stunde nicht stattfinden kann.

Die Dauer der Therapie ist schwer vorhersagbar. Wir begeben uns gemeinsam auf einen Weg nach Innen und wissen vorher nicht, was uns begegnet und wohin uns dieser Weg führt.

Dementsprechend kann es unterschiedlich lange dauern, bis der Prozess, bei dem ich Sie verlässlich begleite, zu einem sinnvollen Zeitpunkt zu Ende geführt werden kann.

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Die Kosten einer Therapiestunde betragen 65 Euro, die Bezahlung erfolgt in der Regel am Ende des Monats per Überweisung.

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